CZS Nexus | Geändertes Antragsverfahren
Das Förderprogramm unterstützt herausragende junge Wissenschaftler:innen, die spannende Ideen an den Schnittstellen zwischen verschiedenen MINT-Fachdisziplinen umsetzen möchten.
Geändertes Antragsverfahren
Für das CZS Nexus Programm 2027, welches im September 2026 ausgeschrieben wird, können maximal 100 Projektskizzen angenommen werden.
Bei Erreichen dieser Maximalanzahl wird das Antragsportal für weitere Einreichungen geschlossen und darüber informiert, dass keine weiteren Anträge angenommen werden. In das weitere Auswahlverfahren werden nur vollständige Projektskizzen aufgenommen, ein Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich. Unvollständige Skizzen scheiden aus formalen Gründen aus.
Die Limitierung ist notwendig, um
- eine inhaltlich angemessene Prüfung aller Skizzen auf hohem Qualitätsniveau zu gewährleisten,
- die zur Verfügung stehenden personellen und zeitlichen Ressourcen aller Beteiligter effizient einzusetzen,
- die Chancen für eine Förderung auf einem vertretbaren Niveau zu halten.
Dadurch garantieren wir, dass auch weiterhin eine hochwertige, sorgfältige und faire Begutachtung aller eingereichten Projektskizzen erfolgen kann.
Haben Sie weitere Fragen zum geänderten Antragsverfahren?
Kommen Sie zu unserer Infoveranstaltung am 10. Juni 2026, 10:00 - 11:00 Uhr (ID: 328 644 415 017 373, Passcode: 5C255Ba3) oder informieren Sie sich über unsere Q&A:
Infoblatt - Einreichung Projektskizze
Bitte beachten Sie, dass sich die Angaben auf die Einreichung der Projektskizze beziehen. Genauere Informationen können der Ausschreibung entnommen werden, die voraussichtlich Anfang September 2026 veröffentlicht und auf der Website kommuniziert wird. Hier findet sich auch die genaue Frist zur Einreichung der Projektskizze.
Ziele
Das Programm CZS Nexus möchte junge Wissenschaftler:innen auf ihrem Weg in eine wissenschaftliche Karriere unterstützen. Dafür bieten wir Postdoktorand:innen die Möglichkeit, eine eigene interdisziplinäre Forschungsgruppe aufzubauen.
Die Fördersumme beträgt bis zu 1.500.000 Euro pro Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von fünf oder sechs Jahren.
Zusätzlich zu den beantragten Projektfördermitteln wird durch die Carl-Zeiss-Stiftung eine Overhead-Pauschale in Höhe von 20 Prozent der Fördersumme gezahlt.
Die Arbeitsgruppe muss an einer staatlichen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Thüringen eingerichtet werden. Voraussetzung ist, dass das Forschungsvorhaben an der Schnittstelle zwischen zwei oder mehreren Disziplinen der Fachbereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik angesiedelt ist.
Förderfähig sind:
- Zwingend die Stelle der Gruppenleitung (Postdoktorand:in)
- Personalmittel für wissenschaftliches und technisches Personal der Forschergruppe (z.B. Postdoktorand:innen, Doktorand:innen, Hilfskräfte)
- Investitionsmittel für Großgeräte und Forschungsinfrastrukturen
- Sachmittel
- Mittel für Wissenschaftskommunikation, Vernetzungs-, Transfer- und Outreach Aktivitäten
- Umzugskosten des/der Antragsteller:in
Auswahlverfahren
Die Auswahl der Geförderten erfolgt im Wettbewerb und wird durch externe Gutachter:innen begleitet.