Carl Zeiss gründet in Jena eine feinmechanisch-optische Werkstätte und beginnt 1847 mit der Herstellung einfacher Mikroskope.
Historie
Mit der Gründung der Carl-Zeiss-Stiftung verfolgte Ernst Abbe zwei übergreifende Ziele, die auch heute noch in § 1 des Stiftungsstatuts die Stiftungszwecke bestimmen: Zum einen ging es ihm um die dauerhafte Sicherung der Stiftungsunternehmen und das Wohlergehen seiner Mitarbeitenden, was er nur durch eine Entpersonalisierung der Eigentumsverhältnisse gewährleistet sah.Zum anderen war es ihm ein persönliches Anliegen, mit den Erträgen aus den Unternehmen Wissenschaft zu fördern.
1846
1866
Carl Zeiss und Ernst Abbe beginnen die Zusammenarbeit.
1870
Abbe´scher Sinussatz
Ernst Abbe formuliert den nach ihm benannten Abbe´schen Sinussatz und begründet damit den wissenschaftlichen Mikroskopebau. In der Folge werden alle Zeiss Mikroskope nach den Berechnungen von Abbe hergestellt.
1875
Ernst Abbe wird zum Teilhaber der Firma Zeiss.
1884
Ernst Abbe, Otto Schott, Carl Zeiss und sein Sohn Roderich Zeiss gründen das Glastechnische Laboratorium Schott & Genossen.
1886
Ministerialfonds für wissenschaftliche Zwecke
Ernst Abbe errichtet den „Ministerialfonds für wissenschaftliche Zwecke“, durch den er der Universität Jena jedes Jahr anonym erhebliche finanzielle Mittel zukommen lässt. Der ursprüngliche Plan Ernst Abbes, seine Anteile an den Unternehmen Carl Zeiss und Jenaer Glaswerk Schott & Genossen der Universität Jena zu übertragen, scheitert aus rechtlichen Gründen.
1888
Carl Zeiss stirbt am 3. Dezember, Ernst Abbe wird damit alleiniger Leiter des Zeiss-Werks.
1889
Gründung der Carl-Zeiss-Stiftung
Ernst Abbe gründet die Carl-Zeiss-Stiftung am 19 Mai.
Mit dem Namen „Carl-Zeiss-Stiftung“ würdigt Abbe die Verdienste des Mannes, der zu den Stiftungsunternehmen den ersten Grund gelegt und der Verbindung von Wissenschaft und Technik den Weg gebahnt hat (§ 2 Stiftungsstatut).
Mit der Bestätigung der Gründungsurkunde durch das Departement für Cultus des Großherzogs in Weimar erhält die Stiftung die Rechte einer privaten juristischen Person.
Die Stiftungsurkunde von 1889 hat nur 17 Paragraphen, lässt jedoch bereits deutlich die Zielsetzung des Stifters Wissenschaft erkennen.
1891
Übertragung von Unternehmensanteilen: Carl-Zeiss-Stiftung wird (Mit-) Eigentümerin von Zeiss und Schott
Ernst Abbe bringt seine Anteile an den beiden Unternehmen und die Anteile von Roderich Zeiss in die Stiftung ein. Am 30. Juni wird die Carl-Zeiss-Stiftung als Eigentümerin von Zeiss und anteilig Schott im Handelsregister eingetragen.
1896
Statut der Carl-Zeiss-Stiftung tritt (auch als Unternehmensverfassung) in Kraft
Am 1. Oktober tritt das überarbeitete Statut der Carl-Zeiss-Stiftung verbindlich in Kraft.
Es ist gleichzeitig für über ein Jahrhundert Unternehmensverfassung der Stiftungsunternehmen. Mit seinen Regelungen zur Kranken-, Pensions- und Hinterbliebenenversicherung, den Arbeitszeit-, Lohn- und Urlaubsregelungen und einem eigenständigen Arbeiterausschuss zur Abgabe beratender Stellungnahmen gegenüber dem Vorstand ist es vorbildhaft für seine Zeit. Das Statut greift Entwicklungen voraus, die sich mehr als ein halbes Jahrhundert später in Form eines modernen Arbeitsrechts normativ niederschlagen. So wird beispielsweise die Regelung über die Arbeitervertretungen erst 1952 mit Inkrafttreten des Betriebsverfassungsgesetzes gegenstandslos.
Das Statut sieht außerdem verschiedene Förderbereiche vor. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung der Wissenschaft (in Gestalt der Universität Jena). Ergänzend werden die Förderung allgemeiner Interessen der feintechnischen Industrie und Maßnahmen zugunsten der arbeitenden Bevölkerung im Raum Jena genannt.
1900
In einem Ergänzungsstatut regelt Ernst Abbe ab dem 24. Februar detailliert Art und Verfahren der Zuwendungen der Carl-Zeiss-Stiftung an die Universität Jena und deren Verwendung.
1904
Die Zuwendungen der Carl-Zeiss-Stiftung an die Universität Jena übersteigen die des Staates.
1919
Stiftung wird auch Alleineigentümerin von SCHOTT
Otto Schott überträgt seine Anteile der Stiftung, wodurch die Stiftung auch Alleineigentümerin des Glaswerkes wird.
1933
Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten wird Julius Dietz, ein überzeugter NSDAP-Anhänger, als neuer Stiftungskommissar eingesetzt. Das Stiftungsstatut wird - ohne Rücksicht auf den Stifterwillen - „politisch“ angepasst. Unter anderem wird das im Statut verankerte Gebot der Toleranz gegenüber Abstammung, Bekenntnis und Parteistellung von Mitarbeitenden (§ 56) abgeschafft. Es kommt zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Julius Dietz und der Gauleitung auf der einen Seite und der Geschäftsführung der Unternehmen und einzelnen mutigen Bürgern und Bürgerinnen, wie der Abbe-Tochter Grete Unrein, auf der anderen Seite. Sie gipfeln in einer Klage gegen den thüringischen Innenminister Fritz Wächtler wegen der erzwungenen Änderungen des Statuts.
1945
Mitarbeitende und Unterlagen der Jenaer Stiftungsbetriebe wandern in den Westen
Amerikanische Truppen besetzen Jena und die Betriebe Zeiss und Schott. Bei ihrem Abzug im Juni 1945 nehmen sie 122 führende Mitarbeitende (Wissenschaftlerinnen, Ingenieure und die gesamte amtierende Geschäftsführung) sowie wichtige Unterlagen mit in den Westen. Zunächst werden die Mitarbeitenden in Heidenheim an der Brenz interniert, die Unterlagen werden zur Auswertung in die USA geschafft.
Am 15. November tritt das vor 1933 gültige Statut wieder in Kraft.
1946
Die in den Westen verlagerten Zeiss-Mitarbeitenden beginnen mit dem Aufbau eines Optischen Werks in Oberkochen unter dem Namen „Opton“.
Schott-Mitarbeitende bauen 1951/52 ein neues Werk in Mainz auf.
In Jena werden die Betriebe von Zeiss und Schott von der russischen Militärmacht bis auf einen minimalen Restbestand von 6 % demontiert. Material und Personal werden in die UdSSR abtransportiert.
1948
Jenaer Stiftungsbetriebe werden enteignet
Die Jenaer Stiftungsbetriebe werden enteignet und in volkseigene Betriebe überführt.
Die Firma Opton beantragt bei der baden-württembergischen Landesregierung, den Stiftungssitz nach Heidenheim an der Brenz zu verlegen.
1949
Neuer Stiftungssitz wird Heidenheim an der Brenz
Das Justizministerium stimmt dem Antrag der Firma Opton zu.
Gleichzeitig bleibt in Jena die dortige Carl-Zeiss-Stiftung weiterbestehen.
1951
Das Oberkochener Unternehmen Opton benennt sich in Carl Zeiss um. Damit gibt es ab 1951 die VEBs Carl Zeiss und Jenaer Glaswerk Schott & Gen. in Jena sowie die Stiftungsunternehmen Carl Zeiss in Oberkochen und Jenaer Glaswerk Schott & Gen. in Mainz. Carl Zeiss Jena unterstützt den Aufbau im Westen, indem es Unterlagen und Fachpersonal zur Verfügung stellt. Im Gegenzug werden von Oberkochen und Mainz Neuentwicklungen nach Jena geliefert.
1953
Die DDR-Regierung beschließt, dass der Außenhandel nicht mehr von Carl Zeiss Jena direkt, sondern nur über den Deutschen Innen- und Außenhandel (DIA) abgewickelt werden darf. Eine Zusammenarbeit zwischen Zeiss Ost und West ist damit nicht mehr möglich. Kurz darauf werden 15 Jenaer Zeiss-Mitarbeitende, die die Zusammenarbeit mit dem Westen unterstützten, unter dem Verdacht der „Schädlingsarbeit und Spionage“ verhaftet.
1954
Die Carl-Zeiss-Stiftung in Jena, der VEB Carl Zeiss Jena und das Unternehmen Carl Zeiss in Oberkochen verklagen sich gegenseitig mit dem Ziel, dem jeweils anderen die Verwendung der Warenzeichen und des Wortes „Zeiss“ in der Firmenbezeichnung zu verbieten.
1959
Kultusministerium Baden-Württemberg übernimmt Stiftungsverwaltung
Die Geschäftsleitungen der Firmen Zeiss Oberkochen und Schott Mainz, die in der Übergangszeit als provisorische Stiftungsverwaltung tätig waren, reaktivieren die im Statut vorgesehene Stiftungsverwaltung, die nun vom Kultusministerium des Landes Baden-Württemberg wahrgenommen wird. Das Kultusministerium bestellt statutengemäß einen Stiftungskommissar.
1971
Im sogenannten ‘‘Londoner Abkommen’‘ kommt es zu einer Verständigung über die weltweite Verwendung der Warenzeichen. Der ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass jeder in seiner politischen Hemisphäre den Namen Carl Zeiss bzw. Jenaer Glaswerk tragen darf.
1990
Biebelrieder Erklärung legt Grundstein für Wiedervereinigung der Carl-Zeiss-Stiftung
Nach Öffnung der Mauer sollen die beiden Stiftungen und ihre Stiftungsunternehmen in Ost und West wieder zusammengeführt werden. Im Mai erklären die Vorstände der beteiligten Unternehmen in der Biebelrieder Erklärung, dass der Zusammenschluss aller Unternehmen in einer Carl-Zeiss-Stiftung angestrebt werde.
1991
In einer Grundsatzvereinbarung zwischen den Landesregierungen von Baden-Württemberg und Thüringen, der Treuhandanstalt und den beteiligten Unternehmen wird u. a. die Zusammenführung beider Carl-Zeiss-Stiftungen in eine Carl-Zeiss-Stiftung mit Sitz in Heidenheim an der Brenz und Jena sowie die Übernahme des Optik- und des Glaskerngeschäftes des VEB Carl Zeiss Jena durch Carl Zeiss in Oberkochen und Schott in Mainz beschlossen.
1992
Zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Thüringen wird ein Staatsvertrag über die Rechtsverhältnisse der Carl-Zeiss-Stiftung geschlossen. In Thüringen wird die Ernst-Abbe-Stiftung gegründet, auf die das nicht-industrielle Vermögen der Carl-Zeiss-Stiftung Jena übertragen wird.
1996
Das Statut wird in Anlehnung an die Grundsatzvereinbarung von 1991 abgeändert.
Als Stiftungsverwaltung wird ein fünfköpfiges Kuratorium eingesetzt. Es besteht aus den für die wissenschaftlichen Hochschulen der Länder Baden-Württemberg und Thüringen zuständigen Ministern, dem Vorsitzenden des Vorstands der Kreditanstalt für Wiederaufbau, dem Vorsitzenden des Vorstands des Stifterverbands für die deutsche Wissenschaft und dem Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft. Die Kompetenzverbreiterung in der Stiftungsverwaltung kann die seit längerer Zeit erkennbaren Strukturprobleme der bestehenden Stiftungsorganisation aber nicht lösen.
Bei den Stiftungsorganen setzt sich die Erkenntnis durch, dass nur eine grundlegende Anpassung des Statuts an die zwischenzeitlich eingetretenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Veränderungen die strukturellen Probleme der Stiftung lösen kann.
2000
Es beginnen Beratungen über die Neufassung des Stiftungsstatuts. Einigkeit besteht darin, dass die gravierenden Veränderungen des Steuer-, Arbeits- und Gesellschaftsrechts und die inzwischen sehr unterschiedlichen Geschäftstätigkeiten der Stiftungsunternehmen eine grundlegende Reform erfordern. Bei den Stiftungsorganen und den verschiedenen Mitarbeitervertretungen gibt es jedoch sehr unterschiedliche Vorstellungen, in welchem Umfang das Statut angepasst werden kann und soll. Es kommt zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Ergebnis bestätigt das Oberlandesgericht Stuttgart die grundsätzliche Möglichkeit einer Anpassung des Statuts an veränderte Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der vom Statut festgelegten Voraussetzungen.
2004
Grundlegende Stiftungsreform
Die Unternehmen Carl Zeiss und Schott werden aus der Stiftung ausgegliedert und in selbstständige Aktiengesellschaften überführt. Die Carl-Zeiss-Stiftung wird Alleinaktionärin der Unternehmen. Der bisherige Haftungsverbund zwischen den beiden Stiftungsunternehmen wird damit aufgelöst. Die Stiftung wandelt sich von einer unmittelbaren Unternehmensträgerstiftung zu einer Beteiligungsträgerstiftung.
Mit dem Wirksamwerden der Ausgliederung der Stiftungsunternehmen durch entsprechenden Eintrag im Handelsregister tritt am 1. Juli 2004 das an die veränderten Rahmenbedingungen angepasste Stiftungsstatut in Kraft. Stiftungsverwaltung, Stiftungsrat und Vorstandsbereit erfüllen als Gremien der Stiftung unterschiedliche Funktionen.
Regelungen des Statuts zur Struktur der Unternehmen und zur rechtlichen Stellung der Mitarbeitenden werden mit den aktuellen Bestimmungen des Unternehmens-, Aktien- und Arbeitsrechts abgeglichen und im notwendigen Umfang harmonisiert. Nach wie vor relevante Regelungen für die Rechtsstellung der Mitarbeitenden werden im geänderten Statut aufrechterhalten (§§ 15-23) und auf die Mitarbeitenden der inländischen Betriebe der verbundenen Unternehmen der Stiftungsunternehmen erweitert.
2006
Wiederaufnahme der wissenschaftlichen Fördertätigkeit
Erste Dividendenausschüttungen der Stiftungsunternehmen an die Stiftung ermöglichen die Aufnahme eines Programms zur Förderung von Promovierenden, Postdoktorandinnen und Postdoktoranden sowie Juniorprofessuren an Hochschulen der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen (das Nachwuchsförderprogramm wurde 2017 beendet).
2007
Erweiterung der Fördertätigkeit der Stiftung durch ein Programm zur Stärkung von Forschungsstrukturen an Universitäten (das Forschungsstrukturen-Programm wurde 2017 beendet).
2012
Die Fördertätigkeit wird durch ein Programm zur Förderung von Stiftungsprofessuren erweitert. Heute ist die Stiftung einer der größten Förderer von Stiftungsprofessuren in Deutschland.
2013
Gemeinsam mit der German Scholars Organization (GSO) erweiterte die die Carl-Zeiss-Stiftung mit dem Wissenschaftler-Rückkehrprogramm ihr Förderportfolio um eine internationale Komponente (2021 wurde das Programm erweitert und als Carl-Zeiss-Stiftungs-Fonds fortgeführt).
2014
Die Carl-Zeiss-Stiftung feiert ihr 125-jähriges Bestehen. Das Jubiläum wird mit einer Festveranstaltung am 19. Mai, dem Gründungstag, in Jena im Beisein der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel begangen. Des Weiteren findet am 17. Juli in Stuttgart ein Symposium zum Thema “Die Stiftung als ein Unternehmensmodell der Zukunft: Chancen und Risiken” statt.
2015
Die Carl-Zeiss-Stiftung wird als Wissenschaftsstiftung des Jahres 2015 ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde zum zweiten Mal durch die Deutsche Universitätsstiftung und die Dr. Jürgen Rembold Stiftung vergeben.
In der Begründung zur Preisverleihung heißt es: Die von dem Physiker Ernst Abbe im Jahre 1889 gegründete Carl-Zeiss-Stiftung ist die älteste private wissenschaftsfördernde Stiftung in Deutschland. Sie baut Brücken von der Wirtschaft zur Wissenschaft, ist ein Motor für Veränderungen und ermöglicht Universitäten, neue innovative Forschungsfelder zu erschließen. Insbesondere in der Nachwuchsförderung erweist sie sich als wichtiger Impulsgeber, der mutig in die Zukunft investiert. Mit Hilfe der Carl-Zeiss-Stiftung können Universitäten junge Spitzenkräfte und internationale Spitzenforscher gewinnen.
Mit dem Preis würdigt die Deutsche Universitätsstiftung und die Dr. Jürgen Rembold Stiftung die herausragenden Leistungen von wissenschaftsfördernden Stiftungen.
2017
Dank der erfolgreichen Tätigkeit der Stiftungsunternehmen stehen ab 2017 deutlich höhere Dividenden für die Wissenschaftsförderung zur Verfügung. Dadurch werden neue großformatige Projektförderungen insbesondere in den Förderlinien Durchbrüche und Transfer ausgeschrieben.
2021
Neuausrichtung der Fördertätigkeit
Auf Grundlage einer umfassenden Bilanz der Fördertätigkeit von 2007 bis 2020 wird seit Januar die Fördertätigkeit neu ausgerichtet.
Ziele der neuen Förderstrategie sind unter anderem die Konzentration auf Schwerpunktthemen sowie die Förderung von interdisziplinären Förderprojekten.
Beispiele der Fördertätigkeit der Carl-Zeiss-Stiftung zwischen 1889 und 1930
Gefördert werden vor allem soziale und kulturelle Einrichtungen Jenas und der Jenaer Universität. Neben einem umfangreichen Bauprogramm werden Professoren- und Dozentenstellen finanziert und Zuschüsse oder Sachleistungen zu Instituten oder Projekten geleistet. Die bedeutendsten Fördervorhaben dieser Zeit waren:
- Bau des Volkshauses (1903)
- Neubau des Universitätshauptgebäudes, zur Hälfte von der Carl-Zeiss-Stiftung finanziert (1908)
- Errichtung des Volksbads (1909)
- Errichtung einer der ersten reinen Kinderkliniken Deutschlands (1917)
- Bau des Abbeaneums, eines markanten Gebäudes im Bauhaus-Stil, das das Optische Institut und das Institut für Angewandte Mathematik beherbergte und heute als Lehr- und Forschungsgebäude der Friedrich-Schiller-Universität Jena genutzt wird (1930)