Schwerpunktthema: | Künstliche Intelligenz |
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Art der Förderung: | Große Einzelprojekte |
Programm: | CZS Einzelförderung |
Geförderte Institution: |
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Künstliche Intelligenz und Recht sind wechselseitig abhängig voneinander. Am interdisziplinären CZS Institute for AI and Law forschen Jurist:innen und Informatiker:innen gemeinsam daran.
Ziele
Das Verständnis der wechselseitigen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) und Recht ist von zentraler Bedeutung. Dies ist die Grundlage für die gesellschaftliche Akzeptanz von KI und die zukünftige Entwicklung von KI-basierten Lösungen für gesellschaftliche Probleme. Informatiker:innen und Jurist:innen sind sich ihrer gegenseitigen Abhängigkeiten im Bereich der KI bewusst. Die Forschungsansätze beider Bereiche erschweren jedoch, eine gemeinsame Arbeit durchzuführen und aufrechtzuerhalten.
KI-Forscher:innen können sich durch ein zunehmend komplexes Umfeld der Datenregulierung eingeschränkt fühlen. Für Jurist:innen ist es schwierig, die KI-bezogene Gesetzgebung hinreichend präzise zu gestalten, um technologische Entwicklungen rechtlich anzuleiten oder die rechtlichen Paradigmen wie Datenschutz, Nichtdiskriminierung oder Fairness zu ergründen.
Das CZS Institut für Künstliche Intelligenz und Recht bildet einen starken institutionellen Rahmen. Darin treten hochqualifizierte Forscher:innen aus beiden Disziplinen in einen Dialog und erforschen interdisziplinäre Herausforderungen der zukünftigen Rolle von KI in einer Rechtsgesellschaft.
Beteiligte Personen:
Prof. Dr. Thomas Stefan
Eberhard Karls Universität Tübingen
Detailinformation:
Schwerpunktthema: | Künstliche Intelligenz |
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Programm: | CZS Einzelförderung |
Art der Förderung: | Große Einzelprojekte |
Zielgruppe: | Nachwuchsgruppenleiter:innen |
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Fördersumme: | 2.905.200 € |
Zeitraum: | Januar 2024 - Dezember 2031 |