Mit der Ausschreibung werden Stiftungsprofessuren in den CZS Schwerpunktthemen Künstliche Intelligenz, RessourcenEffizienz und Life Science Technologies gefördert. Ein Auswahlkriterium ist die Anwendungsorientierung der Person und ihrer Forschung.
Detailinformation:
Themen: | Künstliche Intelligenz RessourcenEffizienz Life Science Technologies |
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Programm: | CZS Stiftungsprofessuren Universitäten |
Fördersumme: | 5.000.000 € |
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Frist der Absichtserklärung: | 20.10.2024 |
Frist Vollanträge: | 30.11.2024 |
Ziele
Das Programm CZS Stiftungsprofessuren Universitäten ermöglicht es Universitäten, herausragende MINT-Wissenschaftler:innen für ihren jeweiligen Forschungsstandort zu gewinnen. Dafür fördern wir Stiftungsprofessuren, die in den drei CZS Schwerpunktthemen Künstliche Intelligenz, RessourcenEffizienz und Life Science Technologies und deren Handlungsfelder verortet sind.
Die Antragstellung erfolgt durch die Universität zusammen mit einer exzellenten Kandidatin bzw. einem exzellenten Kandidaten für die Professur. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist die explizite Anwendungsorientierung der Person und ihrer Forschung.
Im Interesse einer hohen Wirksamkeit muss sich die Stiftungsprofessur überzeugend in das vorhandene Profil der antragstellenden Hochschule einfügen und soll unter dem Gesichtspunkt der interdisziplinären Zusammenarbeit auch für die bereits vorhandenen Professuren einen Mehrwert bewirken.
Was sind die Antragsvoraussetzungen?
- Die Professur wird neu eingerichtet und ist innerhalb eines Schwerpunktthemas der CZS und dessen Handlungsfelder verortet
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf noch keine Rufannahme erfolgt sein
- Die Universität leistet für die gesamte Förderlaufzeit einen Eigenbeitrag von mindestens einer Vollzeitstelle für wissenschaftliches Personal
- Für die Professur erfolgt eine Verstetigung durch die Hochschule
- Die Antragstellung erfolgt durch die Hochschulleitung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind folgende Universitäten
- in Baden-Württemberg: Freiburg, Heidelberg, Hohenheim, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stuttgart, Tübingen, Ulm
- in Rheinland-Pfalz: Kaiserslautern-Landau, Koblenz, Mainz, Trier
- in Thüringen: Erfurt, Ilmenau, Jena, Weimar
Laufzeit
Die Förderlaufzeit beträgt bis zu zehn Jahre. Der Stellenantritt muss dabei innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung der Fördermittel durch die CZS erfolgen.