CZS Stiftungsprofessuren HAW
Mit der Ausschreibung werden Forschungsprofessuren in den drei CZS Schwerpunktthemen Künstliche Intelligenz, RessourcenEffizienz und Life Science Technologies gefördert.
Detailinformation:
Themen: | RessourcenEffizienz Life Science Technologies Künstliche Intelligenz |
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Programm: | CZS Stiftungsprofessuren HAW |
Zielgruppe: | Institution |
Fördersumme: | 1.500.000 € |
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Frist der Absichtserklärung: | 30.05.2023 |
Frist Vollanträge: | 07.08.2023 |
Ziele
Wir unterstützen Hochschulen für angewandte Wissenschaften beim Ausbau ihrer Forschungsleistung. Dafür fördern wir Forschungsprofessuren, die in den drei CZS Schwerpunktthemen Künstliche Intelligenz, RessourcenEffizienz und Life Science Technologies und deren Handlungsfelder verortet sind.
Um der zukünftigen Professor:in größtmögliche Freiheit für Forschung zu ermöglichen, finanzieren wir zusätzlich zur Professur die Stelle eines Doktoranden.
Im Interesse einer hohen Wirksamkeit muss sich die Forschungsprofessur überzeugend in das vorhandene Profil der antragstellenden Hochschule einfügen und soll unter dem Gesichtspunkt der interdisziplinären Zusammenarbeit auch für die bereits vorhandenen Professuren einen Mehrwert bewirken.
Was sind die Antragsvoraussetzungen?
- Die Professur wird neu eingerichtet
- Sie ist innerhalb eines Schwerpunktthemas (Künstliche Intelligenz, RessourcenEffizienz und Life Science Technologies) und dessen Handlungsfelder verortet
- Die Professur darf bis zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht ausgeschrieben sein
- Es erfolgt eine Lehrdeputatsreduktion auf max. 11 SWS
- Die Professur wird durch die Hochschule verstetigt
- Die Antragstellung erfolgt durch die Hochschulleitung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind folgende Hochschulen
- in Baden-Württemberg: Aalen, Esslingen, Furtwangen, Heilbronn, Konstanz, Pforzheim, Reutlingen, HfT Stuttgart
- in Rheinland-Pfalz: Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Trier
- in Thüringen: Erfurt, Jena, Nordhausen, Schmalkalden
Laufzeit
Die Förderlaufzeit beträgt fünf Jahre mit einer zusätzlichen Verlängerungsoption von bis zu zwei weiteren Jahren. Die Professur muss zwei Jahre nach Bewilligung der Fördermittel durch die CZS besetzt sein (Rufannahme).