Ziele
Der Antrag muss ein konkretes Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Natur-, Lebens- und/oder Ingenieurwissenschaften (MINT-Bereich) beschreiben, welches im Zeitraum der Förderung verfolgt werden soll. Die Mittel müssen so eingesetzt werden, dass die Aufnahme von Forschungsaktivitäten ermöglicht wird. Die Mittel können dabei über die eigentliche Projektfinanzierung hinaus genutzt werden, um zusätzliche Freiräume für die Forschung zu ermöglichen, beispielsweise zur Finanzierung einer Lehrvertretung.
Was sind die Antragsvoraussetzungen?
- Die beantragten Mittel dienen der Umsetzung eines konkreten Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Natur-, Lebens- und/oder Ingenieurwissenschaften (MINT-Bereich)
- Das beantragte Vorhaben lässt ein großes Potential für die weitere Entwicklung der Forschungsaktivitäten erkennen
- Die beantragende Professor:in war zuvor an keiner staatlichen Hochschule für angewandte Wissenschaften tätig
Wer ist antragsberechtigt?
CZS Forschungsstart richtet sich ausschließlich an neuberufene Professor:innen, die innerhalb der letzten zwölf Monate den Ruf auf eine Professur an einer staatlichen Hochschule für angewandte Wissenschaften erstmalig angenommen haben.
Die Fördertätigkeit der Carl-Zeiss-Stiftung ist auf Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen begrenzt. Antragsberechtigt sind Professor:innen an folgenden Hochschulen:
- Baden-Württemberg:
Aalen, Albstadt-Sigmaringen, Biberach, Esslingen, Furtwangen, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Nürtingen-Geislingen, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg-Weingarten, Reutlingen, Rottenburg, HfT Stuttgart, Ulm - Rheinland-Pfalz:
Bingen, Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz, Trier, Worms - Thüringen:
FH Erfurt, EAH Jena, Nordhausen, Schmalkalden
Antragstellung
Anträge können ausschließlich digital über das Antragsportal der Carl-Zeiss-Stiftung eingereicht werden. Dafür ist eine Registrierung erforderlich.
Laufzeit
Die Förderlaufzeit beträgt 24 Monate. Der Projektstart ist frühestens zum 1. Juni 2025 möglich und muss bis spätestens zum 1. September 2025 erfolgen.