Der Forschungspreis zeichnet internationale Spitzenwissenschaftler:innen aus, deren Entdeckungen, Theorien oder Erkenntnisse ihr weiteres Fachgebiet nachhaltig prägen und zu Diversitätsaspekten beitragen.
Ziele
Der von der Carl-Zeiss-Stiftung gestiftete Carl-Zeiss-Humboldt-Forschungspreis wird von der Alexander von Humboldt-Stiftung jährlich an eine international anerkannte Wissenschaftspersönlichkeit aus dem Ausland verliehen. Er zeichnet das bisherige Gesamtschaffen dieser Person aus und würdigt zudem das besondere Potential der Preisträger:innen. Das Preisgeld beträgt 100.000 EUR.
Wissenschaftler:innen für den Forschungspreises nominieren können Forschende
an Einrichtungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Thüringen.
Zusätzlich zu den 100.000 Euro Preisgeld werden die Preisträger:innen dazu eingeladen, selbst gewählte Forschungsvorhaben in Deutschland in Kooperation mit den nominierenden Fachkolleg:innen durchzuführen. Dafür werden nochmal bis zu 50.000 Euro bereitgestellt. Der Zeitraum von 6-12 Monaten kann zeitlich aufgeteilt werden. Nominierende müssen die notwendige Infrastruktur zur Durchführung der Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen.
Förderfähig sind u.a.:
Forschende der Fachrichtungen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft
und Technik (MINT), die eine Kooperation mit Fachkolleg:innen in BadenWürttemberg, Rheinland-Pfalz oder Thüringen anstreben.
Neben den 100.000 Euro Preisgeld können im Rahmen der Einladung zu einem Forschungsaufenthalt in Deutschland entstehende weitere Kosten in Höhe von bis zu 50.000 Euro übernommen werden. Dazu zählen u.a.
- Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen
- Sachmittel, z. B. Fachliteratur und wissenschaftliche Geräte
- Kinderbetreuung
- Einbindung von Nachwuchswissenschaftler:innen
Auswahlverfahren
Es gelten die Auswahlbestimmungen des Humboldt-Forschungspreisprogramms. Preisträger:innen werden im Rahmen der Vergabe der Humboldt-Forschungspreise ausgezeichnet.