CZS Transfer: Künstliche Intelligenz - Schlüsseltechnologien

Die Ausschreibung adressiert Forschung an Technologien, die KI und Machine Learning ermöglichen, unterstützen und beschleunigen. Dies umfasst neben Hardware- auch Softwarethemen.

Detailinformation:

Schwerpunktthema: Künstliche Intelligenz
Programm: CZS Transfer
Zielgruppe: Professor:innen
Fördersumme: 1.000.000 €
Frist der Absichtserklärung: 13.09.2024
Frist Vollanträge: 08.11.2024

Ziele

Das Programm CZS Transfer fördert interdisziplinäre Forschungsprojekte der Natur- und Ingenieurswissenschaften (insbesondere Informatik, Mathematik, System- und Elektrotechnik, Physik, Maschinenbau sowie Material- und Werkstoffwissenschaften) an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.  

Die aktuelle Ausschreibung „Künstliche Intelligenz – Schlüsseltechnologien“ adressiert Forschung an Hard- und Software, die KI und Machine Learning ermöglicht oder beschleunigt. Im Fokus stehen die Bereiche Datenerzeugung, Datenvorverarbeitung und -speicherung sowie Architekturen und Frameworks.

Im Rahmen der Projekte sollen auch eine oder mehrere Querschnittsfragen adressiert werden, die sich mit vertrauenswürdiger KI, Robustheit und Zertifizierung, Datennutzung, skalierbarer Annotation und/oder Sustainable IT befassen.
 

Was sind die Antragsvoraussetzungen?

  • Das Projekt passt in die strategische Ausrichtung der Hochschule. 
  • Das Projekt verstärkt einen bereits ausgewiesenen Forschungsbereich der Hochschule.
  • Das Projekt besitzt große Potentiale in der praktischen Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse.
  • Das Projekt trägt zur nachhaltigen Stärkung der Kompetenzen im Forschungsbereich bei.

Wer ist antragsberechtigt?

Die Fördertätigkeit der Carl-Zeiss-Stiftung ist grundsätzlich auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen begrenzt. Die folgenden HAWen sind im Rahmen dieser Ausschreibung antragsberechtigt:

  • Baden-Württemberg: Aalen, Albstadt-Sigmaringen, Furtwangen, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Ravensburg-Weingarten, Reutlingen, Ulm
  • Rheinland-Pfalz: Bingen, Kaiserslautern, Koblenz, Trier, Worms
  • Thüringen: Erfurt, Jena, Nordhausen, Schmalkalden

Laufzeit

Die Förderlaufzeit beträgt bis zu 48 Monate. Der Projektstart ist frühestens zum 01. Juni 2025 möglich und muss spätestens zum 01. Oktober 2025 erfolgen.

Neu: Zusätzlich zu den beantragten Projektfördermitteln wird durch die Carl-Zeiss-Stiftung eine Overhead-Pauschale in Höhe von 20 Prozent der Fördersumme gezahlt.

Absichtserklärungen und Anträge können ausschließlich digital über das Antragsportal der Carl-Zeiss-Stiftung eingereicht werden. Dafür ist eine Registrierung erforderlich.

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Ansprechperson

Johannes Wimmer

Programm-Manager

Telefon: +49 (0)711 - 162 213 - 22

E-Mail: johannes.wimmer@carl-zeiss-stiftung.de