Die Ausschreibung adressiert Forschung an Technologien, die KI und Machine Learning ermöglichen, unterstützen und beschleunigen. Dies umfasst neben Hardware- auch Softwarethemen.
Detailinformation:
Schwerpunktthema: | Künstliche Intelligenz |
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Programm: | CZS Transfer |
Zielgruppe: | Professor:innen |
Fördersumme: | 1.000.000 € |
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Frist der Absichtserklärung: | 13.09.2024 |
Frist Vollanträge: | 08.11.2024 |
Ziele
Das Programm CZS Transfer fördert interdisziplinäre Forschungsprojekte der Natur- und Ingenieurswissenschaften (insbesondere Informatik, Mathematik, System- und Elektrotechnik, Physik, Maschinenbau sowie Material- und Werkstoffwissenschaften) an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Die aktuelle Ausschreibung „Künstliche Intelligenz – Schlüsseltechnologien“ adressiert Forschung an Hard- und Software, die KI und Machine Learning ermöglicht oder beschleunigt. Im Fokus stehen die Bereiche Datenerzeugung, Datenvorverarbeitung und -speicherung sowie Architekturen und Frameworks.
Im Rahmen der Projekte sollen auch eine oder mehrere Querschnittsfragen adressiert werden, die sich mit vertrauenswürdiger KI, Robustheit und Zertifizierung, Datennutzung, skalierbarer Annotation und/oder Sustainable IT befassen.
Was sind die Antragsvoraussetzungen?
- Das Projekt passt in die strategische Ausrichtung der Hochschule.
- Das Projekt verstärkt einen bereits ausgewiesenen Forschungsbereich der Hochschule.
- Das Projekt besitzt große Potentiale in der praktischen Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse.
- Das Projekt trägt zur nachhaltigen Stärkung der Kompetenzen im Forschungsbereich bei.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Fördertätigkeit der Carl-Zeiss-Stiftung ist grundsätzlich auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen begrenzt. Die folgenden HAWen sind im Rahmen dieser Ausschreibung antragsberechtigt:
- Baden-Württemberg: Aalen, Albstadt-Sigmaringen, Furtwangen, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg, Ravensburg-Weingarten, Reutlingen, Ulm
- Rheinland-Pfalz: Bingen, Kaiserslautern, Koblenz, Trier, Worms
- Thüringen: Erfurt, Jena, Nordhausen, Schmalkalden
Laufzeit
Die Förderlaufzeit beträgt bis zu 48 Monate. Der Projektstart ist frühestens zum 01. Juni 2025 möglich und muss spätestens zum 01. Oktober 2025 erfolgen.
Neu: Zusätzlich zu den beantragten Projektfördermitteln wird durch die Carl-Zeiss-Stiftung eine Overhead-Pauschale in Höhe von 20 Prozent der Fördersumme gezahlt.
Absichtserklärungen und Anträge können ausschließlich digital über das Antragsportal der Carl-Zeiss-Stiftung eingereicht werden. Dafür ist eine Registrierung erforderlich.