Für den überregionalen Auf- und Ausbau der Informatikdidaktik-Forschung fördert die Carl-Zeiss-Stiftung die Einrichtung eines Promotionskollegs für Informatikdidaktik.
Detailinformation:
Schwerpunktthema: | Künstliche Intelligenz |
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Zielgruppen: | Institution Professor:innen CZS Stiftungsprofessor:innen |
Fördersumme: | 10.000.000 € |
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Frist der Absichtserklärung: | 01.07.2024 |
Frist Vollanträge: | 28.02.2025 |
Ziele
Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftler:innen aus der Informatikdidaktik, die ihr Forschungsfeld durch den Aufbau eines Promotionskollegs strukturell verankern möchten. Das „CZS Kolleg Informatikdidaktik“ ermöglicht den Auf- und Ausbau von Forschungsaktivitäten und erhöht die Sichtbarkeit des Fachgebiets. Langfristig trägt es dazu bei, die Ausbildung von Informatiklehrer :innen in Deutschland zu verbessern und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Ein weiteres Ziel des Kollegs ist die überregionale Vernetzung und Etablierung des Fachgebiets in Deutschland. Daher sind Kooperationsanträge ausdrücklich erwünscht. Pro Hochschule kann nur ein Antrag gestellt werden. Die antragsstellende Institution muss über Promotionsrecht verfügen und innerhalb der CZS Förderländer liegen.
Was sind die Antragsvoraussetzungen?
- Das CZS Kolleg Informatikdidaktik passt in die strategische Ausrichtung der Hochschule.
- Das CZS Kolleg Informatikdidaktik trägt zur nachhaltigen Stärkung der Kompetenzen im Forschungsbereich Informatikdidaktik bei
- Das vorgelegte Konzept für das CZS Kolleg Informatikdidaktik beinhaltet ein überzeugendes wissenschaftliches Arbeitsprogramm und eine passfähige strukturelle Ausgestaltung
Wer ist antragsberechtigt?
Die Fördertätigkeit der Carl-Zeiss-Stiftung ist grundsätzlich auf die Bundesländer Baden- Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen begrenzt. Antragsberechtigt sind alle Hochschulen mit Promotionsrecht und fachlicher Expertise im Bereich Informatik. Pro Hochschule kann ein Antrag gestellt werden
Laufzeit
Die Förderlaufzeit beträgt bis zu 8 Jahre. Der Projektstart ist frühestens zum 01. Juni 2025 möglich und muss spätestens zum 31. Dezember 2025 erfolgen.