Förderung

Gemäß Stiftungsstatut fördert die Carl-Zeiss-Stiftung naturwissenschaftliche und mathe-
matische Studien in Forschung und Lehre.
Zu diesem Zweck wurde zu Beginn des Wintersemesters 2006/2007 erstmals ein Programm zur Förderung von Doktoranden, Postdoktoranden und Juniorprofessuren ausgeschrieben. Als Ergänzung zu diesem Nachwuchsförderprogramm wurde ein Programm zur Stärkung der Forschungs-
strukturen an Universitäten aufgelegt, das im Dezember 2007 zum ersten Mal ausge-
schrieben wurde.

Die Förderprogramme werden jährlich aus-
geschrieben. Anträge können nur über die Hochschulleitung eingereicht werden. Damit wird gewährleistet, dass die mit der Antrag-
stellung verbundenen Obliegenheiten auch von der Hochschule als solcher akzeptiert sind. Von der Hochschulleitung wird erwartet, dass nur Anträge eingereicht werden, die qualitativ deutlich über dem Durchschnitt liegen.

Zur Bewertung der Anträge schaltet die Stiftung externe wissenschaftliche Gutachter ein. Maßgeblich für die Förderentscheidung sind die bisherigen wissenschaftlichen Vorleistungen des Antragstellers, eine von den Gutachtern festgestellte hohe wissen-
schaftliche Qualität des Antrags und dessen Realisierbarkeit innerhalb des Förderzeitraums.

 

Aktuelle Programme

Förderprogramme, die wir jährlich ausschreiben
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Geförderte Projekte

Bisher geförderte Projekte
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Fördergrundsätze

Was wir wo fördern
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