Die Ausschreibung „CZS Transfer 2025: Ressourcenschonende Digitalisierung“ adressiert Forschung an Technologien, die die Umweltbilanz der Digitalisierung verbessern. Dies umfasst Hardware, Software und IT-Infrastruktur.
Detailinformation:
Schwerpunktthema: | RessourcenEffizienz |
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Programm: | CZS Transfer |
Zielgruppe: | Professor:innen |
Fördersumme: | 1.200.000 € |
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Frist der Absichtserklärung: | 25.02.2025 |
Frist Vollanträge: | 08.04.2025 |
Ziele
Das Programm CZS Transfer fördert interdisziplinäre Forschungsprojekte der Natur- und Ingenieurswissenschaften (insbesondere Informatik, System- und Elektrotechnik, Physik, Mathematik, Werkstoffwissenschaften, Energietechnik und Bauingenieurwesen) an Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
Im Rahmen der Ausschreibung „CZS Transfer 2025: Ressourcenschonende Digitalisierung“ werden Hochschulen für angewandte Wissenschaften dabei unterstützt, innovative und wissenschaftlich vielversprechende Konzepte im Bereich der RessourcenEffizienz umzusetzen.
Die Ausschreibung adressiert Forschung an Technologien, die die Umweltbilanz der Digitalisierung verbessern.
Die fortschreitende Digitalisierung bringt viele positive Aspekte mit sich. Gleichzeitig verbraucht sie immense Mengen an Energie und Ressourcen und hat einen maßgeblichen Anteil am CO2-Ausstoß. Dies betrifft nicht nur den Betrieb der Anlagen, sondern umfasst die gesamte Wertschöpfungskette: von der Herstellung der Hardware, über den Betrieb mit den Elementen Hardware, Software und IT-Infrastruktur bis zur (Zweit-)Verwertung nach dem Einsatz. Deshalb sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, in denen die Bausteine für eine ressourcensparsame, energieeffizientere und klimaschonendere Wertschöpfungskette im Bereich der Digitalisierung entwickelt werden.
Was sind die Antragsvoraussetzungen?
- Das Projekt passt in die strategische Ausrichtung der Hochschule.
- Das Projekt verstärkt einen bereits ausgewiesenen Forschungsbereich der Hochschule.
- Das Projekt besitzt große Potentiale in der praktischen Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse.
- Das Projekt trägt zur nachhaltigen Stärkung der Kompetenzen im Forschungsbereich bei.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind folgende öffentliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften:
- Baden-Württemberg: Aalen, Esslingen, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Offenburg, Reutlingen, Stuttgart (HfT), Ulm
- Rheinland-Pfalz: Bingen, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Trier
- Thüringen: Erfurt, Jena, Nordhausen, Schmalkalden
Pro Hochschule kann ein Antrag gestellt werden.
Eine antragstellende Hochschule kann auch mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen (Universitäten, Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) gemeinsam einen Antrag stellen. Die antragstellende Hochschule muss hierbei die Federführung übernehmen.
Laufzeit
Die Förderlaufzeit beträgt bis zu 4 Jahre. Der Projektstart ist frühestens zum 01. Februar 2026 möglich und muss spätestens zum 01. Juni 2026 erfolgen.
Zusätzlich zu den beantragten Projektfördermitteln wird durch die Carl-Zeiss-Stiftung eine Overhead-Pauschale in Höhe von 20 Prozent der Fördersumme gezahlt.
Absichtserklärungen und Anträge können ausschließlich digital über das Antragsportal der Carl-Zeiss-Stiftung eingereicht werden. Dafür ist eine Registrierung erforderlich.
Fragen?
Wir bieten Q&A-Runden über Teams zu folgenden Terminen an:
- Mittwoch, 29.01.2025, 15:00 bis 16:00: Einwahllink
Besprechungs-ID: 344 425 418 92, Kennung: EnDjv7 - Dienstag, 11.03.2025, 15:00 bis 16:00: Einwahllink
Besprechungs-ID: 363 989 875 057, Kennung: hy7EHq