CZS Stiftungsprofessuren HAW
Mit der Ausschreibung werden Forschungsprofessuren in den drei CZS Schwerpunktthemen Künstliche Intelligenz, RessourcenEffizienz und Life Science Technologies gefördert.
Detailinformation:
Themen: | RessourcenEffizienz Life Science Technologies Künstliche Intelligenz |
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Programm: | CZS Stiftungsprofessuren HAW |
Zielgruppe: | Institution |
Fördersumme: | 1.500.000 € |
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Frist der Absichtserklärung: | 04.04.2025 |
Frist Vollanträge: | 05.06.2025 |
Ziele
Wir unterstützen HAW darin, ihre Forschungsleistung weiter auszubauen. Dafür fördern wir Forschungsprofessuren, die in unseren drei CZS Schwerpunktthemen Künstliche Intelligenz, RessourcenEffizienz und Life Science Technologiesund optimalerweise in deren Handlungsfelder verortet sind. Um dem/der zukünftigen Professor:in größtmögliche Freiheit für die Forschung zu ermöglichen, finanzieren wir zusätzlich zur Professur die Stelle eines Doktoranden. Des Weiteren erwarten wir eine Lehrdeputatsreduktion auf max. 11 SWS.
Im Interesse einer hohen Wirksamkeit muss sich die Forschungsprofessur überzeugend in das vorhandene Profil der antragstellenden Hochschule einfügen und soll unter dem Gesichtspunkt der interdisziplinären Zusammenarbeit auch für die bereits vorhandenen Professuren einen Mehrwert bewirken.
Was sind die Antragsvoraussetzungen?
- Die Professur wird neu eingerichtet und ist innerhalb eines Schwerpunktthemas der CZS verortet
- Die Professur darf bis zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht ausgeschrieben sein
- Für die Forschungsprofessur erfolgt eine Lehrdeputatsreduktion auf max. 11 SWS
- Für die Professur erfolgt eine Verstetigung durch die Hochschule
- Die Antragstellung erfolgt durch die Hochschulleitung
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind folgende Hochschulen
- in Baden-Württemberg: Aalen, Esslingen, Furtwangen, Konstanz, Pforzheim, Reutlingen, HfT Stuttgart, Nürtingen-Geislingen
- in Rheinland-Pfalz: Bingen, Koblenz, Mainz, Trier
- in Thüringen: Erfurt, Jena, Nordhausen, Schmalkalden
Laufzeit
Die Förderlaufzeit beträgt fünf Jahre mit einer zusätzlichen Verlängerungsoption von bis zu zwei weiteren Jahren. Die Professur muss zwei Jahre nach Bewilligung der Fördermittel durch die CZS besetzt sein (Rufannahme).