Ziele
Im Förderprogramm CZS Durchbrüche wird die Umsetzung innovativer, Konzepte ermöglicht, die zu international wettbewerbsfähigen Forschungsergebnissen führen sollen. Die aktuelle Ausschreibung widmet sich dabei dem Thema Anwendung von KI in der Gesundheit. Gesundheit spielt eine große Rolle über den gesamten Lebensverlauf. Digitale Anwendungen, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren können hier wertvolle Unterstützung bieten. Daher sucht die Carl-Zeiss-Stiftung (CZS) in ihrer aktuellen Ausschreibung Projekte, die interdisziplinäre Forschungsansätze an der Schnittstelle zwischen KI und Gesundheit thematisieren. Im Fokus stehen dabei algorithmische Lösungen aus der KI für Probleme in der Gesundheitsforschung. Beispielhafte Herausforderungen sind die Erforschung von algorithmischen Werkzeugen zur Analyse, Kontextualisierung, Erstellung und Veröffentlichung von Gesundheitsdatensätzen. Diese können zur Prävention, Diagnose, Behandlung und Rehabilitation von Erkrankungen eingesetzt werden. Die Vorhaben adressieren ein oder mehrere der folgenden CZS-Querschnittsthemen: Vertrauenswürdigkeit, Resilienz, Datenschutz, Skalierbare Annotation, Meta-Lernen und/oder nachhaltige KI.
Was sind die Antragsvoraussetzungen?
- Das Projekt passt in die strategische Ausrichtung der Universität.
- Das Projekt verstärkt einen bereits ausgewiesenen Forschungsbereich der Universität.
- Das Projekt trägt zur nachhaltigen Stärkung der Kompetenzen im Forschungsbereich bei.
- Die Universität erbringt einen Eigenbeitrag in Höhe von mindestens 10 % der beantragten Fördermittel.
Wer ist antragsberechtigt?
Die Fördertätigkeit der Carl-Zeiss-Stiftung ist grundsätzlich auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen begrenzt. Die folgenden Universitäten sind im Rahmen dieser Ausschreibung antragsberechtigt (in Klammern die Zahl der einreichbaren Anträge):
- Baden-Württemberg: Freiburg (1), Heidelberg (1), KIT (1), Tübingen (1), Ulm (1)
- Rheinland-Pfalz: Kaiserslautern-Landau (2), Mainz (2), Koblenz (1)
- Thüringen: Ilmenau (2), Jena (2), Weimar (1)
Laufzeit
Die Förderlaufzeit beträgt bis zu sechs Jahre. Der Projektstart ist frühestens zum 1. Januar 2024 möglich und muss bis spätestens zum 1. Juli 2024 erfolgen.