Fördergrundsätze
Nach § 1 Absatz 3 des Stiftungsstatuts konzentriert sich die Wissenschaftsförderung auf Maßnahmen zugunsten naturwissenschaftlicher und mathematischer Studien in Forschung und Lehre sowie von anderen Wissenschaften, die der Tätigkeit der Stiftungsunternehmen und der mit ihnen verbundenen Unternehmen zugrunde liegen. Von der Fördertätigkeit der Stiftung nicht erfasst sind dabei Architektur und klinische Medizin.
Nach dem Statut beschränkt sich die Fördertätigkeit der Stiftung außerdem auf staatliche Hochschulen in jenen drei Bundesländern, in denen die Stiftung und die Stiftungsunternehmen ihren Sitz haben , d.h. auf Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen,.
Die Förderung wird in verschiedenen Förderprogrammen ausgeschrieben. In einem wettbewerblichen Verfahren werden nach wissenschaftlicher Begutachtung die besten Anträge ausgewählt und gefördert. Die Förderentscheidungen richten sich nach der wissenschaftlichen Qualität der Anträge.
Mittelfristig wird eine Ausgewogenheit der Fördertätigkeit in den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen angestrebt. Allerdings ist diese Ausgewogenheit dem Exzellenzprinzip untergeordnet.
Nach dem Statut beschränkt sich die Fördertätigkeit der Stiftung außerdem auf staatliche Hochschulen in jenen drei Bundesländern, in denen die Stiftung und die Stiftungsunternehmen ihren Sitz haben , d.h. auf Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen,.
Die Förderung wird in verschiedenen Förderprogrammen ausgeschrieben. In einem wettbewerblichen Verfahren werden nach wissenschaftlicher Begutachtung die besten Anträge ausgewählt und gefördert. Die Förderentscheidungen richten sich nach der wissenschaftlichen Qualität der Anträge.
Mittelfristig wird eine Ausgewogenheit der Fördertätigkeit in den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Thüringen angestrebt. Allerdings ist diese Ausgewogenheit dem Exzellenzprinzip untergeordnet.
Ausführliche Informationen zum
Statut der Carl-Zeiss-Stiftung
sowie das vollständige Statut finden Sie hier.
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