Stiftungsgremien
Die Carl-Zeiss-Stiftung besteht aus den drei Stiftungsorganen Stiftungsverwaltung, Stiftungsrat und Vorstandsbeirat.

Stiftungsverwaltung
Die Stiftungsverwaltung mit Sitz in Stuttgart bildet den Vorstand der Stiftung. Ihr gehören die jeweiligen für die wissenschaftlichen Hochschulen zuständigen Minister der beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Thüringen an, wobei der baden-württembergische Minister den Vorsitz innehat. Die Stiftungsverwaltung vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, soweit nicht bei der Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange der Stiftung gegenüber den Stiftungsunternehmen der Stiftungsrat als besonderer Vertreter im Sinne der §§ 30, 86 BGB zuständig ist.Aufgaben
- Gewährleistung einer sachgerechten Erfüllung der Stiftungszwecke, insbesondere Vergabe von Fördermitteln für Forschung und Lehre
- Ernennung der Mitglieder des Stiftungsrats
- Zusammenarbeit mit dem Stiftungsrat und dem Vorstandsbeirat
- Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der Stiftung
- Anpassung des Stiftungsstatuts
- Berichterstattung und Rechnungslegung
Mitglieder der Stiftungsverwaltung

Vorsitz: Theresia Bauer

Wolfgang Tiefensee
Die laufenden Geschäfte der Stiftungsverwaltung werden durch die Geschäftsstelle in Stuttgart wahrgenommen.

Stiftungsrat
Der Stiftungsrat, der von der Stiftungsverwaltung bestellt wird, besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern. Der Vorsitzende bildet das „Bindeglied“ zwischen Stiftung und Stiftungsunternehmen und ist obligatorisch jeweils zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bei den beiden Stiftungsunternehmen zu wählen.Aufgaben
- Wahrnehmung der wirtschaftlichen Belange der Stiftung gegenüber den Stiftungsunternehmen
- Ausübung der Rechte der Stiftung aus den Anteilen an den Stiftungsunternehmen, insbesondere Ausübung der Stimmrechte in den Hauptversammlungen
Mitglieder des Stiftungsrats

Vorsitz: Dr. Dieter Kurz

Dr. Eric Schweitzer

Prof. Dr. Dr. Andreas Barner

Vorstandsbeirat
Der Vorstandsbeirat setzt sich aus den Mitgliedern der Vorstände der beiden Stiftungsunternehmen zusammen, wobei die beiden Vorsitzenden der Vorstände der Carl Zeiss AG und der SCHOTT AG den Vorstandsbeirat gemeinsam vertreten. Der Vorstandsbeirat hat gegenüber den beiden anderen Stiftungsorganen vor allem eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion.Aufgaben
Anhörungs- und Beratungsfunktion bei der
- Auswahl der Mitglieder des Stiftungsrats
- Vergabe von Fördermitteln
- Änderung des Stiftungsstatuts
Mitglieder des Vorstandbeirats

Dr. Karl Lamprecht

Dr. Matthias Metz

Dr. Ludwin Monz

Dr. Jochen Peter

Dr. Christian Müller

Dr. Markus Weber

Dr. Frank Heinricht

Hermann Ditz

Dr.-Ing. Heinz Kaiser
