Auswahlprozesse
Entscheidend für die Auswahl der Förderprojekte sind die inhaltliche Passung sowie die wissenschaftlichen Qualität der Anträge.
Transparente und nachvollziehbare Auswahlprozesse sind für uns von großer Bedeutung. Unterstützt werden wir dabei von unabhängigen wissenschaftlichen Fachgutachter:innen und Auswahlkommissionen. Ihre Empfehlungen sind die Grundlage für unsere Förderentscheidungen.
Auswahl in wettbewerblichen Verfahren:
Die große Mehrheit der Förderentscheidungen wird im Rahmen von Ausschreibungen getroffen. Hier erfolgt ein mehrstufiger Auswahlprozess nach Exzellenkriterien.
- Die Anträge werden in der Geschäftsstelle nach formalen Kriterien geprüft
- Es wird mindestens ein Schriftgutachten von einer Expert:in angefordert
- In einer Auswahlsitzung präsentieren Antragstellende ihr Vorhaben persönlich und diskutieren fachliche Fragen mit den Kommissionmitgliedern. Die Auswahlkommissionen werden von einer oder einem Vorsitzenden aus dem Kreis der Mitglieder der Auswahlkommission geleitet.
- Auf Grundlage der Anträge, der jeweiligen Gutachten und der Präsentationen der Antragstellenden spricht die Auswahlkommission der Stiftung eine Förderempfehlung aus.
- Auf Basis dieser Empfehlung trifft die Stiftung die abschließende Förderentscheidung.
Die Förderentscheidung richtet sich nach der wissenschaftlichen Exzellenz des eingereichten Antrags. Je nach Zielsetzung des Programms können zusätzliche Kriterien in die Beurteilung einfließen.
Unsere Gutachter:Innen:
Gutachter:innen und Mitglieder von Auswahlkommissionen der Stiftung sind ausgewiesene Expert:innen in den von uns geförderten Fachrichtungen und besitzen wissenschaftliche Leitungserfahrung.
Sie arbeiten nach den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und werden entsprechend den fachlichen Anforderungen der Ausschreibung aus verschiedenen Hochschulen, Instituten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen ausgewählt.
Um Interessenkonflikte auszuschließen, sind sie im Regelfall außerhalb der drei Förderländer der Stiftung tätig. Wenn Gutachtende eine eigene Befangenheit für möglich halten, ist dies umgehend der Stiftung anzuzeigen.
Während ihrer Unterstützung der Stiftung bei der Projektauswahl können sie nicht mit Antragstellenden zusammenarbeiten oder im thematischen Bereich einer Ausschreibung in den Beratungsgremien einer antragstellenden Universität tätig sein.
Bewilligungsquoten:
Da die Anzahl der geförderten Projekte ausschließlich von der wissenschaftlichen Güte des eingereichten Förderantrags (auch im Vergleich zu den anderen eingereichten Anträgen) abhängt, kann im Vorfeld keine Aussage zur Bewilligungsquote einer Ausschreibung getroffen werden.
Aufgrund der Vertraulichkeit von Förderanträgen, schriftlichen Gutachten und Beratungen innerhalb von Auswahlkommissionen kann grundsätzlich keine inhaltliche Rückmeldung zu einzelnen Förderanträgen gegeben werden (zum Beispiel im Falle einer negativen Förderentscheidung).
Wir bitten daher von entsprechenden Anfragen abzusehen.